Die Praktikanten und Praktikantinnen haben während ihres Praktikums über die Tätigkeiten und die dabei gemachten Beobachtungen Berichte zu führen, die vom Ausbildungsbetrieb bestätigt sein müssen. Diese sollen weniger die allgemeinen Prinzipien aufzeigen, sondern viel mehr die durchgeführten Tätigkeiten beschreiben, soweit solche Angaben nicht den Geheimhaltungsvorschriften des betreffenden Ausbildungsbetriebes unterliegen.
Im Fachpraktikum umfasst die Berichterstattung Wochenübersichten und wöchentliche Arbeitsberichte. Im Projektpraktikum umfasst die Berichterstattung Wochenübersichten und zusammenhängende Arbeitsberichte für jedes durchgeführte Projekt. Der Umfang der Arbeitsberichte beträgt etwa ein bis zwei maschinengeschriebene DIN A4 Seiten (Schriftgröße 12, Zeilenabstand: einfach) inklusive eventueller Abbildungen pro Woche.
Für jedes Praktikum ist zudem eine kurze Firmenbeschreibung beizufügen. Das Profil sollte sowohl die Tätigkeitsfelder und Produkte des Ausbildungsbetriebes beinhalten als auch über die Firmengröße (Anzahl der Mitarbeiter), sowie sozialen und organisatorischen Strukturen Auskunft geben, Umfang etwa eine halbe maschinengeschriebene DIN A4 Seite.
Zusätzlich soll der Bericht eine kurze Beurteilung des Praktikanten oder der Praktikantin enthalten, die dem vom Betrieb abgezeichneten Bericht anzuhängen ist. Diese soll die während Praktikums gesammelten Erfahrungen des Praktikanten oder der Praktikantin schildern und kritisch bewerten. Umfang etwa eine halbe maschinengeschriebene DIN A4 Seite.
Die Berichte sind in deutscher oder englischer Sprache abzufassen.